Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Domino Style & Type AG (nachfolgend DSTAG genannt). Die Werke, Produkte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote von DSTAG erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Auftragserteilung an DSTAG gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Eine anderweitige, diesen AGB widersprechende Regelung ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und DSTAG möglich.
1. Angebot
a) Das Angebot über Leistungen von DSTAG wird individuell für den jeweiligen Auftraggeber erstellt und hat eine Gültigkeit von vier Wochen ab Erstellungsdatum, soweit in der Offerte oder Auftragsbestätigung nichts anderes definiert ist.
b) Das Angebot gilt ausschliesslich für den Auftraggeber, welcher im Angebot bezeichnet ist. Das Angebot gilt nicht für Dritte und ist vertraulich zu behandeln, d.h. Informationen aus dem Angebot dürfen ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung von DSTAG weder kopiert, publiziert, offen gelegt, noch sonst in irgend einer Art und Weise Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden.
c) Mit dem Angebot überreichte Unterlagen, Entwürfe, Muster und ähnliches sind auf Verlangen von DSTAG unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.
2. Auftrag
Die Art der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und DSTAG wird durch den Inhalt des schriftlich abgeschlossenen Vertrags geregelt. Ist der Vertrag auf Entwurfsarbeiten oder Erstellung einer kreativen Leistung gerichtet, so handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag.
3. Urheberrechte und Nutzungsrechte
a) DSTAG besitzt die Urheberrechte an allen grafischen und gestalterischen Werken.
b) Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Arbeiten und Werken von DSTAG für einen vertraglich vereinbarten Zweck auf Dauer und kann sie für Wiederholungen und weitere Auflagen erneut einsetzen.
c) Die Nutzungsrechte gehen zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
d) Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung ist kostenpflichtig und DSTAG unverzüglich anzuzeigen.
e) Stellt der Auftraggeber Unterlagen wie Texte, Manuskripte, Bildmaterialien und ähnliches zur Verfügung, so bestätigt er, dass Schutzrechte Dritter durch deren Verwendung nicht verletzt werden. Der Auftraggeber haftet DSTAG gegenüber für allfälligen Schaden, welcher diesem aus Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten entsteht.
4. Druckfreigabe und Prüfungspflicht
a) Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Unterlagen, Entwürfe und Layouts auf inhaltliche Richtigkeit, generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemässe Ausführung zu prüfen.
b) Der Auftraggeber hat nach der Prüfung umgehend etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten anzuzeigen.
c) Das «Gut zum Druck» muss schriftlich erfolgen. Sie kann durch Erklärung samt Unterschrift auf dem Entwurf erfolgen.
d) Mit dem «Gut zum Druck» geht die Haftung für etwaige Fehler, welche bis zur Prüfung aufgetreten oder erkennbar waren, auf den Auftraggeber über.
5. Vergütung
a) DSTAG erstellt generell keine kostenfreien Layouts, Entwürfe, Vorlagen oder ähnliches.
b) Material, Einkaufleistungen und Aufträge an Dritte stellt DSTAG zusätzlich in Rechnung oder werden direkt vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
c) Die Vergütung für Leistungen sind auch bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Auftraggeber zu tragen. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Wert der durch DSTAG bereits erbrachten Leistungen.
6. Zahlungsbedingungen
a) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung durch DSTAG fällig.
b) Die Rechnungen sind ohne Abzüge innert der angegebenen Frist zu bezahlen. Säumige Auftraggeber werden gemahnt, wobei für jede Mahnung CHF 20 verrechnet werden. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. DSTAG behält sich vor, nach erfolgloser Mahnung die Betreibung einzuleiten.
c) DSTAG kann Vorauszahlungen in voller Rechnungshöhe verlangen, beispielsweise bei Neukunden oder bei erheblichen Vorleistungen.
d) DSTAG kann Leistungen zurückbehalten und die Bearbeitung eines Auftrages einstellen, wenn der Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet.
e) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von DSTAG.
7. Datenspeicherung
a) DSTAG verpflichtet sich, die im Zuge des Vertrags erstellten Daten bis zur Erfüllung des Vertrags zu speichern. Anschliessend müssen weder die erstellten Daten noch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Manuskripte, Daten u.ä. von DSTAG archiviert werden.
b) Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Jede Haftung seitens DSTAG für den Verlust von Daten wird wegbedungen.
c) Die Herausgabe von Daten nach Erfüllung des Vertrags ist kostenpflichtig.
d) Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages kann der Auftraggeber die Herausgabe der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Daten nur kostenpflichtig verlangen.
8. Gewährleistung und Mängel
a) Der Auftraggeber hat Mängel des fertigen
Werkes, Produktes bzw. der erbrachten Leistung innerhalb einer Woche DSTAG gegenüber schriftlich anzuzeigen, ansonsten das Werk als genehmigt gilt.
b) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher schon zum Zeitpunkt der Druck- bzw. Fertigungsfreigabeerklärung vorlag und erkennbar war, ist ausgeschlossen.
c) Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von DSTAG durch Nachbesserung bzw. Nachlieferung, Neuerstellung bzw. Nachlieferung oder durch eine andere geeignete Massnahme. Es besteht kein Anspruch des Auftraggeber auf Neuerstellung der gesamten Leistung.
d) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucke) nicht beanstandet
werden.
e) Die Geltendmachung von Mängeln, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Werkes, Produktes bzw. der Leistung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.
f) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher auf unsachgemässer Behandlung des Werkes,
Produktes bzw. der Leistung durch den Auftraggeber oder Dritte beruht, ist ausgeschlossen.
9. Haftung
a) DSTAG haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus eigenem Verschulden.
b) DSTAG haftet nicht für das Verschulden Dritter.
c) DSTAG ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf gesetzliche Regelungen hinzuweisen. Der Auftraggeber hat alleine dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung dem geltenden Recht entspricht.
d) DSTAG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
e) In den Fällen, in denen DSTAG haftet, ist die Höhe der Haftungssumme auf den vertraglichen Auftragswert begrenzt. Hat der Auftraggeber Kenntnis von einem drohenden Schaden, ist er verpflichtet, DSTAG darauf aufmerksam zu machen.
10. Leistungs- und Erfüllungsort, Versand
a) Leistungs- und Erfüllungsort von DSTAG sind die Geschäftsräume von DSTAG in Gebenstorf.
b) Der Versand der Leistungen erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
11. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Gebenstorf. Anwendbar ist Schweizer Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Gebenstorf, 1. Januar 2012